Außenwirtschaftsförderung - Frankfurter Allgemeine Zeitung - Kai Schimmelfeder

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu zwölf Monaten unter anderem gegen den Zahlungsausfall des Importeurs ab. Der Exportumsatz des deutschen Unternehmens muss mindestens 500.000 Euro pro Jahr betragen. Die APG gehört damit zu den staatlichen Exportkreditgarantien, auch bekannt als Hermesbürgschaften. Zu den Risiken, die hierbei in Deckung genommen werden, gehören unter anderem die Insolvenz des Bestellers oder die Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit. Auch politische Risiken wie kriegerische Ereignisse, Nichtkonvertierung oder -transferierung von Beträgen in Landeswährung, Beschlagnahme der Ware oder Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände, werden mit der APG abgesichert.

Exporteure die mit ihren Kunden ein kurzes Zahlungsziel von maximal vier Monaten vereinbart haben, können zudem auf die APG-light zurückgreifen. Die Beantragung erfolgt überwiegend online und ist mit wenig Aufwand verbunden. Die Absicherung für den Exporteur bezieht sich dabei [KGB1]  [KS2] auf den Schutz vor der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit. Damit sinkt das Exportrisiko der kurzfristigen Zahlungsziele.

Akkreditiv:

Das Akkreditiv ist ein in der Regel durch Kreditinstitute in der Zahlungsabwicklung gestütztes Verfahren. Grundsätzlich kann hierbei in unbegrenzter Euro-Summe gearbeitet werden. Wobei im Kern die Bonität des Importeurs ausschlaggebend ist. Somit ist die Bewertung der Bank des Importeurs beziehungsweise die Kenntnis dessen wirtschaftlicher Lage mitentscheidend. Anders als zum Beispiel die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung mit einer direkten Exporteur-Importeur-Beziehung, werden die Exportgeschäfte in diesem Fall über Bankpartner abgewickelt. Diese gewährleisten die Sicherheit der Zahlung an den Exporteur, Indem die an dem Vorgang beteiligte Bank des Käufers  gegenüber dem Exporteur ein abstraktes und selbstschuldnerisches Zahlungsversprechen abgibt.. Die Bezahlung der Lieferung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, was sich für den Exporteur nachteilig auswirken kann. Denn die Voraussetzung zur Zahlung müssen exakt eingehalten werden. Können Liefertermine nicht eingehalten werden, werden Nebenbestimmungen des Akkreditivs nicht erfüllt oder treten Schreibfehler in den geforderten Dokumenten auf, kann das zu schwerwiegenden Problemen führen.

 

ECA-gedeckte Finanzierung (Bestellerkredit):

Eine Export Credit Agency (ECA) – gedeckte Finanzierung basiert auf dem Wunsch des Importeurs (Bestellers), dass die Bezahlung der gewünschten Leistung/Lieferung, durch ein Kreditinstitut im Land des Verkäufers (Exporteur) finanziert wird. Um diesen Export über den sogenannten Bestellerkredit zu ermöglichen ist eine staatliche Kreditversicherung nötig. Diese wird in Deutschland durch die Euler Hermes als staatliches Instrument bedient und gibt auch die finanziellen und wirtschaftlichen Grenzen des Handelsgeschäftes vor. Der Exporteur tritt hierbei ergänzend zu seiner Vertragspartnerrolle auch als Lösungskenner der Exportfinanzierung auf. Die ECA-gedeckte Finanzierung beruht auf den Vertragsgrundlagen zwischen Exporteur und Importeur. Die Finanzierung kann durch die Bank des Exporteurs in Verbindung mit der staatlichen Bürgschaft oder durch die European Export + Trade Bank oder in Zusammenarbeit beider Institutionen durchgeführt werden. Die Risiken der Bank des Exporteurs oder ähnlicher Kreditinstitute werden durch die staatliche Kreditversicherung grundsätzlich vollkommen abgesichert und forcieren die Absatzchancen exportierender Unternehmen.

 

Leasingdeckung im Export:

Lieferanten die ihre Gebrauchsgüter wie Maschinen oder Fahrzeuge ins Ausland verleasen wollen, können auf kurzfristige (bis zwei Jahre) und mittel- sowie langfristige (über zwei Jahre) Geschäftsabsicherungen zurückgreifen. Diese Leasingabdeckung sichert für den Exporteur umfangreiche Risiken ab, wie zum Beispiel die Insolvenz des Leasingnehmers oder die Nichtzahlung der Leasingforderung innerhalb von einem oder nach sechs Monaten nach Fälligkeit – je nach Art der Leasingdeckung. Darüber hinaus sind auch politische Risiken wie kriegerische Ereignisse, der Nichtkonvertierung oder -transferierung von Landeswährungsbeträgen, der Beschlagnahme der Ware und auch die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände. Die Selbstbeteiligung, also der nicht gedeckter Anteil des Exporteurs, liegt je nach Risiko bei höchstens 15 Prozent und kann durch qualifizierte Maßnahmen reduziert werden. Die finanziellen und wirtschaftlichen Grenzparameter werden durch die Bonität des Leasingnehmers, das jeweilige Land und das politischen Risiko errechnet.

 

Garantien der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) – Weltbank Gruppe

Diese individuellen Garantien fördern ausländische Direktinvestitionen durch die Bereitstellung von Absicherungen gegen politische Risiken im Land der geplanten Investitionen. Die MIGA als Teil der Weltbankgruppe trägt damit in Entwicklungsländern zu einer Reduzierung von Investitionsrisiken bei. So entsteht ein attraktiveres Umfeld für Privatinvestitionen in den ausgewählten Ländern. Förderfähig ist das Kapital für Neuinvestitionen sowie Erweiterungen, Modernisierungen oder Umstrukturierungen von existierenden Projekten. Dabei sind die sozial- und umweltgerechten MIGA-Standards zu beachten. Abgesichert werden können darüber hinaus technische Hilfen zur Investition, Management- und Leasingverträge sowie Franchise- und Lizenzabkommen. Der Versicherungsschutz der Investitionen gilt für eine Dauer von bis zu 15 Jahren. Die Versicherungskosten werden je nach Risiko des Projektes und des Ziellandes berechnet.

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