Erfolgsfaktor Fördermittel - Wie kommen mittelständische Unternehmen an öffentliche Förderprogramme und welche Investitionen sind förderfähig?

Um den Kreis der „Unternehmen“ zu definieren, die letztendlich als Nutzer der Förderprogramme in Frage kommen, gibt es eine Definition, die sich wie folgt in Worte fasst:

 

Definition eines Unternehmens:

„Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.“

Dabei ist die Bezeichnung „Wirtschaftliche Tätigkeit“ nochmal definiert: Angebot eines Produktes oder einer Dienstleistung am Markt – auf die Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an! (Quelle: KMU-Definition)

 

Die 3 wichtigsten Kategorien:

  • Eigenständiges Unternehmen: grundsätzlich weniger als 25% Anteile oder Kapital
  • Partnerunternehmen: gleich oder mehr als 25% und max. 50% Anteile oder Kapital
  • Verbundenes Unternehmen: mehr als 50% Anteile oder Kapital

Die 3 wichtigsten Hauptkriterien

  • Mitarbeiteranzahl weniger als 250 in Jahresarbeitseinheiten
  • Umsatz, max. 50 Mio. Euro netto ODER Bilanzsumme max. 43 Mio.€

weitere (Neben-) Kriterien

  • Eigentum, Partnerschaften, Verflechtungen

 

Merke: Ein Unternehmen, das nach den Hauptkriterien ein KMU ist, aber zugleich Zugriff auf erhebliche zusätzliche Ressourcen hat, kann trotz der Erfüllung der Hauptkriterien ein großes Unternehmen sein (> dann andere Förderungen):

 

Berechnung Mitarbeiterzahl:

  • Lohn- und Gehaltsempfänger
  • Für das Unternehmen tätige Personen, die zu ihm entsandt wurden und nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gelten (kann auch Zeit- oder sogenannte Leiharbeitskräfte einschließen)
  • Mitarbeitende Eigentümer
  • Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
  •  Prüfe: Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen mit Lehr- oder Berufsausbildungsvertrag (gehören im Regelfall nicht dazu)
  • Prüfe: Mitarbeiter im Mutterschutz- oder Elternteilzeit (gehören im Regelfall nicht dazu)

Erläuterungen zur Definition:

  • Die Angaben zur Berechnung der Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss und werden auf Jahresbasis berechnet. Sie werden vom Stichtag des Jahresabschlusses an berücksichtigt.
  • Ein Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschritten werden.
  •  Ein Unternehmen ist grundsätzlich kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.

 

Ein Hauptaugenmerk liegt auf dem Bereich der KMU´s. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen:

  • Existenzgründer, nebenberufliche und hauptberufliche
  • Kleinsten Unternehmen
  • Kleinen Unternehmen und
  • mittelständische Unternehmen

 

Dabei hängen die Höhen der Förderkredite und Zuschüsse davon ab, wie groß die Unternehmen sind.

Bestimmte Beihilfen dürfen nur zugunsten der so genannten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) gewährt werden. Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurden kleine und mittlere Unternehmen EU-weit neu definiert.

Im Einzelnen gilt nun die Einteilung in die drei Größenklassen (KMU Status):

 

"Kleinstunternehmen"

  • Weniger als 10 Beschäftigte
  • Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. oder
  • Jahresumsatz von höchstens 2 Mio.

 

"Kleinunternehmen"

  • Weniger als 50 Beschäftigte
  • Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. oder
  • Jahresumsatz von höchstens 10 Mio.

"Mittlere Unternehmen"

  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. oder
  • Jahresumsatz von höchstens 50 Mio.

 

Gerade Existenzgründer haben viele Möglichkeiten,- denn wer z.B. als Angestellter, Freiberufler, o.ä. einen Betrieb kaufen will, um dann als Unternehmer selbst am Markt tätig zu sein, gilt als Existenzgründer – auch wenn das zu kaufende Unternehmen bzw. der Betrieb schon besteht.

 

Auch können nebenberufliche Gründungen, bzw. Personen, die sich (noch) im angestellten Verhältnis befinden, aber nebenbei schon ein Gewerbe aktiv haben, welches dann zu einem Haupterwerb führen soll, - auf Fördergelder zurückgreifen!

Die Einteilung in die Größenklassen wirkt sich auf die Förderhöhe und die Fördermittelmöglichkeiten aus. Dabei bedeutet es nicht, dass große Unternehmen weniger Förderung bekommen, oder dass kleine Unternehmen mehr Förderung bekommen.

Mitentscheidend ist die Region in dem das Unternehmen seine Investition vornehmen will. Viele Unternehmen gehen dabei von Ihrem Unternehmenssitz aus – aber es gibt ja viele Unternehmen, die in anderen Regionen als Ihrem Unternehmenssitz investieren.

 

Beispiel: Standortentscheidung:

Ein aus Frankfurt stammendes Unternehmen, will eine kleine Produktionshalle bauen. Einhergehend ist damit sogar ein Arbeitsplatzschaffungsprogramm aktiv. Am Unternehmenssitz bekommt das Unternehmen keine Förderung, - aber der Investitionsstandort ist hier entscheidend. Für die Investition kann das Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 45% - als geschenktes Geld vom Staat- bekommen, weil der Investitionsstandort in einem Fördergebiet liegt soll, der solche Zuschüsse vorsieht. Statt selber 1.000.000,- Euro zu investieren, benötigt das Unternehmen jetzt nur noch 550.000,- Euro UND bekommt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 450.000,- Euro.

Allein die geringere Finanzierungsbelastung ist ein durchschlagender Vorteil. Was aber viel stärker wirkt, ist der Unternehmenswert bei Einsatz geringerer Mittel und geringerer Kapitalkosten.

Bei einem Unternehmensverkauf hat der geringere Eigenanteil in der o.g. Neufinanzierung am zusätzlichen Standort, somit erhebliche positive Auswirkungen auf die Gesamtrendite beim Unternehmensverkauf.

Der Zuschuss hat keine Verringerung des Unternehmenswertes zu Folge, sodass hier eine Hebelwirkung eintrifft, die eine Kaufpreisgestaltung positiv beeinflussen kann.

 

Welche Wirtschaftszahlen bzw. Umsatzgrenzen etc. gelten bei Filialen, Tochtergesellschaften oder Beteiligungen?

Diese hier vorgenannte KMU-Definition enthält detaillierte Regelungen zur Einbeziehung von verbundenen Unternehmen bei der Ermittlung des KMU-Status: Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss.  Die drei Kriterien (Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme, Unabhängigkeit) müssen gleichzeitig erfüllt sein.

 

Neben der Größe, Standort, Umsatz, Bilanzsumme ist auch die Branche zu prüfen: Nachfolgend ist dargestellt, in welchen Branchen (Auszug) man Fördermittel nutzen kann (Branchenindex der dt. Wirtschaft):

 

  • Automobilindustrie
  • Baugewerbe
  • Bergbau
  • Biotechnologie
  • Chemische Stoffe
  • Dienstleistungsbranche
  • Elektrische Geräte
  • Energieversorgung
  • Energiewirtschaft
  • Erziehung und Unterricht
  • Finanz- und Versicherungsdienstleister
  • Gesundheits- und Sozialwesen
  • Grundstücks- und Wohnungswesen
  • Handel
  • Hotel und Gastronomie
  • IT-Branche
  • Kosmetika
  • Kunst, Unterhaltung und Erholung
  • Lebensmittelindustrie
  • Logistikbranche
  • Luft- und Raumfahrt
  • Medizintechnik
  • Pharmabranche
  • Schiffbau und Meerestechnik
  • Spielzeugbranche
  • Telekommunikationsbranche
  • Textil- und Bekleidungsbranche
  • Wasser, Abwasser und Entsorgung

Bis auf wenige Ausnahmen sind somit in fast allen Branchen Fördermittel nutzbar.

 

Einen speziellen Bereich bilden die u.a. folgenden Branchen aus:

  • Aquakultur und Fischerei
  • Transport- und Straßenwesen
  • Forstwirtschaft

 

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